Telemedizin
Die Telemedizin spielt eine bedeutende Rolle bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Die Nutzung von Videosprechstunden und anderen telemedizinischen Anwendungen ist heute für viele Menschen zur Selbstverständlichkeit geworden.
Dennoch ist eine kontinuierliche Weiterentwicklung telemedizinischer Verfahren nach wie vor unverzichtbar. WEINMANN trägt mit MEDUCORE Standard² zur Förderung der Telemedizin bei.
Definition: Was ist Telemedizin?
Die Telemedizin nutzt audiovisuelle Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für die Gesundheitsversorgung und medizinische Beratung trotz räumlicher Entfernung. Hilfsmittel wie Apps, Telekonsilplattformen und Videotechnologien ermöglichen Fernbehandlungen in Form von Diagnostik, Konsultation, Monitoring und medizinischen Notfalldiensten.
Das Ziel der Telemedizin ist die Verbesserung der ärztlichen Versorgung, vornehmlich in ländlichen Gebieten. Laut dem Bundesgesundheitsministerium soll es bis 2026 in mindestens 60 Prozent der medizinisch unterversorgten Regionen eine Anlaufstelle für assistierte Telemedizin geben.1
Telemedizinische Anwendungen im Gesundheitswesen
Die Anwendungsmöglichkeiten der Telemedizin sind äußerst vielfältig und reichen von der Optimierung von Organisationsprozessen, beispielsweise durch ePatientenfächer oder eGesundheitskarten, bis zur Verbesserung von Diagnose und Behandlung. In zahlreichen Szenarien erweisen sich Fernbehandlungen als sinnvolle Ergänzung zur herkömmlichen medizinischen Versorgung, darunter:
- Telekonsultation (Ärztin/Arzt <> Patient:in): Im Rahmen der Telekonsultation erhalten Patientinnen und Patienten ärztliche Empfehlungen über Online-Videosprechstunden. Vorab übermittelte Daten wie Vitalparameter können der Ärztin oder dem Arzt dabei zur Verfügung stehen. Die Sprechstunden werden für die Besprechung von Untersuchungsergebnissen, die Anamnese und Beratungsgespräche genutzt.
- Telekonsil (Ärztin/Arzt <> Ärztin/Arzt): Bei einem Telekonsil handelt es sich um einen interkollegialen (Informations-)Austausch. Ärztinnen und Ärzte unterstützen sich gegenseitig bei der Befundbeurteilung, chirurgischen Eingriffen und in der Teleneurologie, beispielsweise bei der Diagnose und Behandlung von Schlaganfällen.
- Telemonitoring bei Herzinsuffizienz: Auch im Bereich der Kardiologie wird Telemedizin durch das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz eingesetzt. Bei einer Herzinsuffizienz werden die Daten eines Defibrillators online erfasst und von medizinischem Fachpersonal ausgewertet. Dadurch entfällt die Notwendigkeit regelmäßiger Praxisbesuche und eine dauerhafte Betreuung ist sichergestellt.
- Telediagnostik: Die Telediagnostik umfasst die Übertragung von medizinischen Daten wie Röntgenaufnahmen, CT-Scans, MRTs, Vitalparameter oder Informationen eines Herzschrittmachers oder Defibrillators an einen Spezialisten. Das medizinische Fachpersonal kann die Ergebnisse der Untersuchungen kompetent bewerten, ohne physisch anwesend sein zu müssen.
Vorteile der Telemedizin
Ähnlich wie ihre Anwendungsbereiche sind auch die Vorzüge der Telemedizin weitreichend. Sie kommen in erster Linie den Patientinnen und Patienten zugute, doch auch medizinisches Fachpersonal kann von dem Ausbau der Telemedizin profitieren. Folgende Vorteile sind besonders hervorzuheben:
- Vermeidung von Infektionsrisiken: Die Telemedizin ermöglicht eine medizinische Versorgung ohne physischen Kontakt und verringert damit das Infektionsrisiko für Patientinnen und Patienten sowie für das Gesundheitspersonal.
- Entlastung von Praxen: Die Integration von telemedizinischen Behandlungen reduziert den Andrang in Arztpraxen und entlastet somit Empfangsbereiche, Wartezimmer und Parkplätze.
- Kürzere Wartezeiten für Facharzttermine: Dank der effizienten Übertragung und Weiterleitung von Gesundheitsdaten erleichtert die Telemedizin Termine für Fachärztinnen und -ärzten. Patientinnen und Patienten profitieren von kürzeren Wartezeiten.
- Verbesserung der medizinischen Versorgung: Die Telemedizin kann die ärztliche Betreuung in ländlichen Gebieten sicherstellen und verbessern sowie dem Mangel an Fachärztinnen und -ärzten entgegenwirken. Patientinnen und Patienten vom Land können somit lange Anfahrtswege zur nächstgelegenen Arztpraxis und Wartezeiten vermeiden.
- Alternative für Menschen mit eingeschränkter Mobilität: Die Telekonsultation ermöglicht chronisch kranken Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität, medizinische Betreuung bequem von zu Hause aus zu erhalten.
- Kontinuierliche Überwachung: Mittels Telemedizin können Patientinnen und Patienten frühzeitig auf Unregelmäßigkeiten oder lebensbedrohliche Veränderungen hin überwacht werden.
- Patientendaten in Echtzeit: Patientendaten wie Gewicht, Blutdruck und Herzfrequenz können in Echtzeit erfasst und von medizinischem Fachpersonal ausgewertet werden. Dadurch sind eine präzisere Diagnostik und Behandlung möglich.
- Internationaler Austausch von Fachwissen: Der internationale Austausch von medizinischem Fachwissen wird durch Telemedizin erleichtert und ermöglicht einen weltweiten Zugang zu Expertenwissen.
Herausforderungen der Telemedizin
Bevor alle Menschen von telemedizinischen Behandlungsmöglichkeiten profitieren können, bedarf es einer reibungslosen und verständlichen Nutzung als auch der Umsetzung rechtlicher Aspekte. Die zu bewältigenden Herausforderungen umfassen:
- Technische Barrieren und Zugänglichkeit: Um Telekonsultationen in Anspruch zu nehmen, ist der Zugang zu einem mobilen Endgerät und ein grundlegendes Verständnis für dessen Anwendung erforderlich. Insbesondere ältere Personen könnten hierbei benachteiligt sein, da sie im Allgemeinen weniger Erfahrung im Umgang mit digitalen Medien haben.
- Technische Schwierigkeiten: Es können technische Schwierigkeiten auftreten, vor allem in Regionen mit langsamen und instabilen Internetverbindungen, die die Nutzung von telemedizinischen Diensten beeinträchtigen können.
- Datenschutz und Sicherheit der Patientendaten: Ein weiteres wichtiges Anliegen ist der Datenschutz und die Sicherheit der Patientendaten. Telemedizinische Anwendungen müssen die Datenschutz- und Sicherheitsstandards einhalten, um die Vertraulichkeit von sensiblen Gesundheitsinformationen zu wahren und den Schutz von Patientendaten zu gewährleisten.
- Limitationen der Telemedizin: Einige Erkrankungen erfordern nach wie vor physische Untersuchungen zur Diagnosestellung. Der persönliche Kontakt zu Ärztinnen und Ärzten bleibt daher unerlässlich.
Rechtliche Grundlagen der Telemedizin in Deutschland
Ein gesondertes Telemedizin-Gesetz existiert derzeit nicht. Stattdessen sind die rechtlichen Bestimmungen zur Handhabung von Gesundheitsdaten und zur Integration telemedizinischer Verfahren in unterschiedlichen bestehenden Gesetzen verankert. Hierzu zählen insbesondere:
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Gesundheitsdaten fallen gemäß
§ 9 der DSGVO in die besondere Kategorie personenbezogener Daten, wodurch ihre Verarbeitung grundsätzlich untersagt ist. Die Übermittlung solcher Daten ist nur zulässig, wenn eine ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen vorliegt. - E-Health-Gesetz: Das E-Health-Gesetz, welches am 29. Dezember 2015 in Kraft trat, soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen fördern und den Zugang der Patientinnen und Patienten zu medizinischen Anwendungen erleichtern. Im Rahmen dessen sollen Anreize zur Einführung von telemedizinischen Anwendungen geschaffen werden.
- (Muster-)Berufsordnung für deutsche Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä):
§ 7 Absatz 4 der MBO-Ä regelt, dass ärztliche Behandlungen nicht ausschließlich über Print- und Kommunikationsmedien erfolgen dürfen. Auch bei telemedizinischen Verfahren ist eine unmittelbare ärztliche Betreuung erforderlich. Die Durchführung von Fernbehandlungen ist grundsätzlich gestattet, sofern behandelnde Ärztinnen oder Ärzte mit der Patientin oder dem Patienten durch eine vorherige persönliche Untersuchung in Kontakt standen.
Telemedizin in der prähospitalen Notfallmedizin
Deutschland verfügt über ein duales Rettungssystem: Während das nicht-ärztliche Rettungsdienstpersonal in etwa der Hälfte aller Notfälle eigenständig agiert, wird in den übrigen Fällen ein Notarzt / eine Notärztin hinzugezogen. In lebensbedrohlichen Situationen ist es üblich, dass das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) parallel zum Rettungswagen (RTW) verständigt wird.
In Deutschland ist der RTW oft schneller zur Stelle als das NEF, da er flächendeckender verfügbar ist. Dadurch kommt es insbesondere in ländlichen Gebieten zu Herausforderungen, denn die Wartezeit auf einen Notarzt/eine Notärztin kann durchaus länger sein. Dies kann Risiken für die Patientin oder den Patienten bergen.
Die Telemedizin stellt eine sinnvolle Erweiterung der bestehenden Rettungsdienststrukturen dar. Auch die American Heart Association empfiehlt die Telemedizin im Rettungsdienst.² Durch den Einsatz modernster Technologien wird eine effiziente und sichere Kommunikation zwischen Nofallsanitätern/Notfallsanitäterinnen und Notarzt/Notärztin in Echtzeit ermöglicht. Besonders hervorzuheben ist die Möglichkeit, EKGs bei Verdacht auf einen Herzinfarkt aus der Ferne zu übermitteln.
Telemedizin bei WEINMANN
MEDUCORE Standard² ist der Monitor/Defibrillator von WEINMANN für mobile Einsätze im Gesundheitswesen. Das Gerät ermöglicht Einsatzkräften die unmittelbare Übermittlung erfasster 12-Kanal-EKGs per E-Mail an eine Klinik. Die EKG-Diagnostik kann damit vorgezogen werden, wodurch die Door-to-Balloon-Time reduziert wird.3
Zudem bietet MEDUCORE Standard² die Option der Telekonsultation. Hierbei kann das aufgezeichnete EKG an eine Expertin oder einen Experten ihrer Wahl gesendet werden, um eine Zweitmeinung einzuholen und Unterstützung bei der Diagnosestellung sowie der Auswahl eines geeigneten Zielkrankenhauses zu erhalten.
Alle erfassten Patientenmesswerte können mithilfe von WEINMANN Connect archiviert werden. Dadurch wird eine lückenlose Nachverfolgung garantiert.
1https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/t/telemedizin.html
2Leitlinien der Telemedizin in der prähospitalen Notfallmedizin: https://register.awmf.org/assets/guidelines/001-037l_S1_Telemedizin_praehospitale_Notfallmedizin_2016-11-abgelaufen.pdf
3 Kardiologe 2014 DOI 10.1007/s12181-013-0540-1 © Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V. Published by Springer-Verlag Berlin Heidelberg - all rightsreserved 2014; S. 3: leitlinien.dgk.org/files/2014_Empfehlungen_zur_Organisation_von_Herzinfarktnetzwerken.pdf